Präambel
"Durch diesenTarifvertrag wollen die Tarifvertragsparteien einen Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von Mitarbeitern in Apotheken leisten, in dem sie die Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge schaffen."
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Wie hoch ist Ihr Anspruch?
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Der Tarifvertrag gilt für die Länder der Bundesrepublik Deutschland 
mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen und für alle 
Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken.
 
Mitarbeiter in Apotheken erhalten zum Aufbau einer betrieblichen 
Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) 
von dem Apothekeninhaber einen Beitrag gemäß folgender Staffelung:
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Baustein 1
Arbeitgeberbeitrag
 
wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitgeberbeitrag
mehr als 30 Stunden 27,50 € mtl.
mehr als 20 Stunden 22,50 € mtl.
mehr als 10 Stunden 15,00 € mtl.
nicht mehr als 10 Stunden*) 10,00 € mtl.
*) gilt auch für Auszubildende nach einer Probezeit von maximal vier Monaten.
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Baustein 2
Arbeitgeberzuschuss
Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber fördert Ihre Eigeninitiative  mit
einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20%