zur betrieblichen und tariflichen Altersvorsorge - FAQ
ApothekenRente und Entgeltumwandlung
Die
 
Allgemeine Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
 

Warum soll ich neben der gesetzlichen Rente noch in eine private Rentenversicherung einzahlen? 

Heute erzielt ein Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren ca. 67 % seines letzten Nettoeinkommens als Rente. Den Unterschied zwischen dem letzten Nettoentgelt vor Rentenbeginn und der tatsächlichen Rente nennt man Rentenlücke. Diese Rentenlücke wird sich bis zum Jahr 2030 deutlich vergrößern: Dann erhält der Rentner voraussichtlich nur noch etwa die Hälfte seines Nettoeinkommens. Um diese Rentenlücke zu vermeiden und Armut im Alter vorzubeugen, brauchen Sie eine zusätzliche Altersvorsorge.  Daher bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen die ApothekenRente als eine effektive Möglichkeit an, Versorgungslücken zu schließen bzw. zu verringern.
 

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich meine Zusatzversorgung über die betriebliche Altersversorgung aufbaue?

Für den Aufbau einer Zusatzversorgung über Ihren Arbeitgeber erhalten Sie sowohl die staatliche Förderung (Steuer- und Sozialversicherungssparnis), als auch die tariflichen Zulagen, die Sie bei einer privaten Altersvorsorge in dieser Form nicht bekämen. Hinzu kommt, dass Gruppenkonditionen angeboten werden, so dass die Verwaltungskosten geringer ausfallen.
 

Wie viel kann ich in die betriebliche Altersversorgung einbringen?

Der Gesetzgeber beschränkt den Betrag, der steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden kann, auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-RV).
Für 2026 bedeutet das, dass Sie einen Jahresbetrag von 4.056 Euro (monatlich 338 Euro) in die betriebliche Altersversorgung einbringen können. 
 

Fragen zur ApothekenRente


Wo wird mein Geld eingezahlt?

Der Arbeitgeberverband deutscher Apotheken (ADA) hat in Abstimmung mit ADEXA- Die Apothekengewerkschaft einen Gruppen-Rahmenvertrag mit einem Versichererkonsortium aus R+V und Condor geschlossen. Der Tarif weist sehr hohe garantierte Rentenwerte aus und vereint zwei renditestarke Versicherungsgesellschaften.
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Kann das Geld auch in das Versorgungswerk für Apotheker eingezahlt werden?

Nein, das geht nicht. Es handelt sich bei der tariflichen Regelung um den Anspruch auf Abschluss und Teilfinanzierung einer privaten Rentenversicherung. Die ohnehin bereits bestehenden Pflichtversicherungen (Apothekerversorgung oder BFA-Rente) sind damit nicht gemeint.
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Ich werde übertariflich bezahlt – habe ich trotzdem Anspruch auf Arbeitgeber-Beitrag und -Zuschuss?

Bei übertariflichem Gehalt besteht der Anspruch auf den Arbeitgeber-Beitrag und Arbeitgeber-Zuschuss ebenfalls!
 

Welche Ansprüche habe ich, wenn meine Arbeitszeiten stark schwanken (Urlaubs- und Krankheitsvertretung)?

Bei wechselnden Arbeitszeiten gilt der Jahresdurchschnitt. Wie in einem solchen Fall in der Praxis verfahren werden soll, muss im Einzelfall geklärt werden.
 

Kann mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach Entgeltumwandlung ablehnen?

Nein, das ist nicht möglich. Ihr Arbeitgeber muss jedoch nicht den von Ihnen gewünschten Anbieter und Vertrag akzeptieren. Allerdings müssen Sie auch nicht einem Vertrag mit schlechteren Bedingungen als die ApothekenRente oder Bedingungen, die für Sie ungünstig sind (Auszahlungszeitpunkt, Rentengarantiezeit etc.), zustimmen

 
Was passiert, wenn ich mich in fünf Jahren als Apotheker/in selbständig machen will?

Dann können Sie Ihren Vertrag entweder privat weiterführen oder beitragsfrei stellen. Die erworbenen Ansprüche bleiben in jedem Fall bestehen.
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Kann ich meine ApothekenRente bei einem Arbeitgeberwechsel ohne zusätzliche Kosten zum neuen Arbeitgeber/ zur neuen Arbeitgeberin mitnehmen?

Ja! Wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls die ApothekenRente anbietet, kann er neuer Versicherungsnehmer des Vertrags werden. Der Vertrag verändert sich dadurch nicht.
 
Führt der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über einen anderen Anbieter durch, kann der bestehende ApothekenRenten-Vertrag zum neuen Anbieter mitgenommen werden, dh das angesparte Kapital wird  kostenfrei  in einen Vertrag neuen  Abschlusskosten  übertragen. Hierauf haben Sie einen Rechtsanspruch.
 
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Einvernehmen mit Ihrem neuen Arbeitgeber/ Ihrer neuen Arbeitgeberin, den bestehenden Vertrag fortzuführen. 
Als versicherte Person haben Sie von Anfang an einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten. Sie können den Vertrag privat (beitragsfrei oder -pflichtig) weiterführen.
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Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Sie können die Beiträge idR zur Entgeltumwandlung reduzieren oder den Vertrag auch ganz beitragsfrei stellen. Ihre Versorgungsansprüche aus der ApothekenRente bleiben Ihnen gemäß Versorgungszusage erhalten. Unverfallbare Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung werden nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
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Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?

Sie können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen. Sie haben idR  aber auch das Recht, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum festzulegen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder in Kraft zu setzen.
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Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?

Sie können idR die Beitragszahlung der Entgeltumwandlung einstellen. Allerdings werden sich Ihre Leistungen dadurch verringern. Sie sollten möglichst realisierbare Beträge abschließen und sie nach Möglichkeit eher aufstocken, wenn es finanziell möglich ist.
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Muss ich bis zum vertraglich vereinbarten Endalter bezahlen oder kann ich die geförderte Leistung früher in Anspruch nehmen?

Sie können die Leistungen abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 62. Lebensjahres im Ruhestand befinden, nachdem Sie altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung im Sinne der Deutschen Rentenversicherung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind.  Fragen zur Versicherungstechnik
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Ist der Vertrag „gezöllert“? Werden die Zahlungen zunächst vollständig von der Versicherung vereinnahmt und werden erst spätere Zahlungen dem Rentenkonto gutgeschrieben?

Die Abschlusskosten sind stark reduziert und werden auf fünf Jahre verteilt. Dem Vertrag werden auch vom ersten Jahr an Zahlungen gutgeschrieben! Die Kostenverteilung für alle bAV-Produkte ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt: § 169 Abs. 3 VVG - Rückkaufswert und Verteilung der Abschlusskosten.
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Ist eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Einbindung von Berufsunfähigkeitsversicherungen war keine Intention der Tarifpartner. Mit dem Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge soll ein Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von MitarbeiternInnen in Apotheken geleistet werden. Eine Kombination aus Direkt- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann zu wesentlich schlechteren Konditionen als bei der ApothekenRente führen. Auch wird damit die zu erwartende Rente erheblich geschädigt.
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Sind die Leistungen aus der Direktversicherung der ApothekenRente beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner?

Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe.
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In welcher Form wird mir mein eingezahltes Geld im Rentenalter ausgezahlt?

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Alternativ dazu haben Sie auch die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung.
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Hängt die Höhe meiner Rente aus der betrieblichen Altersversorgung auch an der Bevölkerungsentwicklung

Nein. Da die betriebliche Altersversorgung nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren durchgeführt wird, sondern nach dem Kapitaldeckungsprinzip funktioniert, entscheidet die Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge und die Überschussbeteiligung der ApothekenRente über die Höhe Ihrer Rente.
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Wird mir meine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung auf meine gesetzliche Rente angerechnet?

Bei der Inanspruchnahme der betrieblichen Altersversorgung über die dargestellte Entgeltumwandlung wird eine solche Anrechnung nicht vorgenommen.
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Was bedeutet "Garantiezeit"?

Die Garantiezeit dient dem Schutz der Hinterbliebenen und kann frei zwischen 5 Jahren und 20 Jahren vereinbart werden.
Die Rente wird – lebenslang – bis zum Tod der versicherten Person gezahlt. Sollte diese Person innerhalb der Garantiezeit versterben, so erhalten die Hinterbliebenen die restlichen Mieten. Längere Garantiezeiten bedingen jedoch niedrigere Mieten.


Was passiert mit meinen eingezahlten Beiträgen im Fall meines Todes?

Da eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart ist, können die eingezahlten Beiträge von Ihren Hinterbliebenen in Anspruch genommen werden. Hinterbliebene sind der Ehegatte sowie der Lebenspartner oder Lebensgefährte, mit dem Sie in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft leben. Voraussetzung ist, dass der 1. Wohnsitz gemeinsam ist. Darüber hinaus sind auch die kindergeldberechtigten Kinder bezugsberechtigt. Sollten Sie keine Hinterbliebenen haben, wird ein Sterbegeld von max. 8.000 Euro gezahlt.


Können meine Familienangehörigen meine Rente erben?

Ja. Ihre Hinterbliebenen (Ehe- oder Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder) können nach Ihrem Tod in der vereinbarten Rentengarantiezeit die Rente weiter beziehen (Standard ApothekenRente: zehn Jahre, Verlängerung bei Vertragsabschluss möglich).Auch bei Ihrem Tod  vor  Rentenbeginn, wird die Leistung an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt (ApothekenRente: Beitragsrückgewähr, das heißt eingezahlte Beiträge zzgl. Überschüsse). Achtung: Hier können die Angebote der Versicherer sehr unterschiedlich sein, was sehr große Abweichungen bei der voraussichtlichen Gesamtrente ausmachen kann!


Was können wir Ihnen bieten?

Die Direktversicherung ist der am weitesten verbreitete Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Mit einem Konsortium aus zwei leistungsstarken Versicherern garantieren wir eine profitable Anlage für die Altersvorsorge.
 
Das Versorgungskonzept wurde speziell auf die Mitarbeiter/innen der Apotheken abgestimmt und wird von den Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlen.